
Die Stadt Graz unterstützt Menschen mit erheblicher Gehbehinderung (RollstuhlfahrerInnen), die ihren Hauptwohnsitz in Graz haben. Diese können im Sozialamt einen Antrag auf Wohnversorgung stellen. Die Unterbringung erfolgt in städtischen, behindertengerechten Wohnungen.
Bei der Antragstellung:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht.
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung
Für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6435
mail: sozialamt@stadt.graz.at