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Verwaltung

07.04.2005

Behinderte - Wohnversorgung

Beschreibung der Dienstleistung

Die Stadt Graz unterstützt Menschen mit erheblicher Gehbehinderung (RollstuhlfahrerInnen), die ihren Hauptwohnsitz in Graz haben. Diese  können im Sozialamt einen Antrag auf Wohnversorgung stellen. Die Unterbringung erfolgt in städtischen, behindertengerechten Wohnungen.

 
Dienstleister
Mitzubringende Unterlagen

Bei der Antragstellung:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht.
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung

Für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).

 
Formulare zum Herunterladen (pdf)
Weitere Informationen
Kontakt

Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6435
mail: sozialamt@stadt.graz.at

 
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