
Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz), die in Wohnheimen für Behinderte leben, können im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Kostenübernahme stellen.
Bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht.
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung.
Für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).
Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
mail: sozialamt@stadt.graz.at