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Verwaltung

07.04.2005

Behinderte - Kostenübernahme für Wohnen in Einrichtungen

Beschreibung der Dienstleistung

Menschen mit Behinderung (Hauptwohnsitz in Graz), die in Wohnheimen für Behinderte leben, können im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Kostenübernahme stellen.

 
Dienstleister
Besonderheiten
Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Hilfeleistung gestellt werden.
 
Mitzubringende Unterlagen

Bei der ersten Antragstellung nach dem Stmk. Behindertengesetz:
Ausweis, ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht.
Eine Hauptwohnsitzmeldung in Graz ist Voraussetzung.

Für Nicht-EU BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; für Menschen mit Behinderung, die eine(n) Sachwalter(in) haben: Sachwalterbeschluss, Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden).

 
Formulare zum Herunterladen (pdf)
Weitere Informationen
Kontakt

Telefon Sachbearbeiter
Fax.: +43 (0316) 872-6339
mail: sozialamt@stadt.graz.at

 
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