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Verwaltung

07.04.2005

Wohngemeinschaften - Unterbringung von Kindern und Jugendlichen

Beschreibung der Dienstleistung

Das Amt für Jugend und Familie betreibt Wohngemeinschaften (früher: "Heime") für Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihrem Familienverband verbleiben können oder wollen. Ihnen soll dadurch eine Chance gegeben werden, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln und im schulischen und beruflichen Leben Fuß zu fassen. Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen erfolgt entweder freiwillig oder über Gerichtsbeschluss. In beiden Fällen sind zuvor die Sozialarbeiter des Amts für Jugend und Familie zu kontaktieren.

 
Besonderheiten

Der Aufenthalt endet im Regelfall spätestens mit 18 Jahren, im Sonderfall mit 21 Jahren

 
Gebühren
Kostenbeteiligung der Eltern und Jugendlichen, wenn sie über eine bestimmte Einkommenshöhe verfügen.
 
Kontakt

Erika Hasiba
Tel.: +43 316 872-4682
Fax: +43 316 872-4689
E-Mail: erika.hasiba@stadt.graz.at 
 

 
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