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Verwaltung

07.04.2005

Unterhaltsvereinbarung - freiwillig

Beschreibung der Dienstleistung

Eine Unterhaltsvereinbarung zwischen dem gesetzlichen Vertreter und dem unterhaltsverpflichteten Elternteil kann jederzeit auf freiwilliger Basis im Amt für Jugend und Familie abgeschlossen werden. Diese Vereinbarung ermöglicht bei Nichteinhaltung der Zahlungen, dass diese im Wege der Exekution gerichtlich eingefordert werden können.

 
Mitzubringende Unterlagen
Einkommensnachweis vom Unterhaltsverpflichteten
 
Kontakt

Tel.: +43 316 872-3123 und -3164
Fax: +43 316 872-3119
E-Mail: jugendamt@stadt.graz.at

 
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