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Verwaltung

Grazer Altstadterhaltungsfonds

Der seit 1974 bestehende Grazer Altstadterhaltungsfonds hat sich zur Aufgabe gemacht, Sanierungen und Restaurierungen, die nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz abgewickelt werden, zu fördern.
 
Der örtliche Anwendungsbereich dieses Gesetzes erstreckt sich auf jene Stadtteile, die in ihrer landschaftlichen und baulichen Charakteristik das Stadtbild prägen und daher in ihrem Erscheinungsbild und ihrer vielfältigen urbanen Funktion zu erhalten sind (Schutzgebiet). Das Schutzgebiet besteht aus insgesamt 5 Schutzzonen. In den Schutzzonen haben die Liegenschaftseigentümer jene Gebäude, die in ihrer baulichen Charakteristik für das Stadtbild von Bedeutung sind in ihrem Erscheinungsbild nach Maßgabe der Schutzwürdigkeit ganz oder teilweise zu erhalten.
 

Das zu fördernde Objekt muss in einer der Altstadtschutzzonen liegen, schutzwürdig sein und gewissen Kriterien entsprechen (z.B. historisch wertvolle Fassade). Die Schutzwürdigkeit wird durch die Grazer Altstadtsachverständigenkomission festgestellt. Weitere Voraussetzungen sind eine nach den Richtlinien des Grazer Altstadterhaltungsfonds erfolgte Sanierung und die Einhaltung aller erforderlichen behördlichen Schritte sowie die fristgerechte Umsetzung der Arbeiten. Ab sofort besteht die Möglichkeit, Rückführungen von Vorgärten, die in den Altstadtschutzzonen liegen, über den Altstadterhaltungsfonds zu fördern.

 

Peter PILZ
Leiter der Geschäftsstelle des Grazer Altstadterhaltungsfonds

Bauamtsgebäude
Europaplatz 20, 5.Stock, Zimmer 517
8011 Graz

Tel.: +43 316 872-3585
Fax: +43 316 872-3509
E-Mail: peter.pilz@stadt.graz.at
Parteienverkehr: nach Vereinbarung

 

 

 
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