
|
 Umweltparken

|
- Elektrofahrzeuge sind von der Parkgebühr befreit. Auf Antrag stellt das Referat für Parkraumbewirtschaftung eine entsprechende Befreiungsbescheinigung aus. Hinweis: In den Kurzparkzonen muss trotz Befreiung von der Parkgebühr die maximale Parkdauer eingehalten werden (es ist zusätzlich eine Parkscheibe zu legen).
- Weiters gibt es für schadstoffarme Fahrzeuge einen Sondertarif:
|

|
Parkgebühr Grüne Zonen:

|
Mindestgebühr: € 0,20 (eine halbe Stunde)
Darüber hinaus kann die Parkzeit in 10 Cent-Schritten bis zum Tagestarif von € 2,70 individuell gestaltet werden. Die Ersparnis beim Tagestarif gegenüber den Normalzahler beträgt € 2,30. Eine Vorauszahlung am grünen Parkscheinautomaten bis zu 5 Tagen ist möglich.
|

|
|
|

|