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Umweltparken

  1. Elektrofahrzeuge sind von der Parkgebühr befreit. Auf Antrag stellt das Referat für Parkraumbewirtschaftung eine entsprechende Befreiungsbescheinigung aus. Hinweis: In den Kurzparkzonen muss trotz Befreiung von der Parkgebühr die maximale Parkdauer eingehalten werden (es ist zusätzlich eine Parkscheibe zu legen).
  2. Weiters gibt es für schadstoffarme Fahrzeuge einen Sondertarif:



Diese Idee entspringt dem EU-Programm CIVITAS-Trendsetter und fördert die Nutzung schadstoffarmer Fahrzeuge.

 



Ohne Inhalt

Parkgebühr Kurzparkzonen:



Mindestgebühr: € 0,40 (eine halbe Stunde)

Darüber hinaus kann die Parkzeit in 10 Cent-Schritten bis € 2,40 (je nach maximaler Parkdauer) individuell gestaltet werden. Die Ersparnis bei 3 Stunden Parken gegenüber den Normalzahler beträgt € 1,20.

 


Umweltjeton
Umweltjeton
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Parkgebühr Grüne Zonen:

Mindestgebühr: € 0,20 (eine halbe Stunde) 

Darüber hinaus kann die Parkzeit in 10 Cent-Schritten bis zum Tagestarif von  2,70 individuell gestaltet werden. Die Ersparnis beim Tagestarif gegenüber den Normalzahler beträgt € 2,30. Eine Vorauszahlung am grünen Parkscheinautomaten bis zu 5 Tagen ist möglich.





Siehe dazu auch


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Antrag Sondertarif Umweltparken






Links


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Parken in Garagen






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Ulrike Lessing-Weihrauch
07.04.2010




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