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Verwaltung

Ausnahmegenehmigungen für Kurzparkzonen

Gibt es für:

Zu den Sonderregelungen der BewohnerInnen 
Zu den Sonderregelungen der BewohnerInnen
 
Zu den Sonderregelungen der  UnternehmerInnen 
Zu den Sonderregelungen der UnternehmerInnen
 
Zu den Sonderregelungen der  DienstnehmerInnen 
Zu den Sonderregelungen der DienstnehmerInnen
 
  • Alle innerhalb des Kurzparkzonengebietes wohnenden GrazerInnen und Grazer;
  • UnternehmerInnen mit Standort innerhalb des Kurzparkzonengebietes und für UnternehmerInnen mit sog. "Fahrender Werkstätte";
  • DienstnehmerInnen, die ihren Arbeitsplatz innerhalb einer flächendeckenden gebührenpflichtigen Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein innerstädtisches öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.

Sonderregelungen existieren für:

  • Fahrzeuge, die von Personen im ambulanten Pflegedienst im Auftrag der Stadt Graz bei einer Fahrt zur Hauskrankenpflege, Heim- und Altenhilfe gelenkt werden;
  • Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden (Elektrofahrzeuge).
  • Ärzte und dauernd stark gehbehinderte Personen (StVO-Ausweis erforderlich) etc.
 
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