
Zu den Sonderregelungen der BewohnerInnen

Zu den Sonderregelungen der UnternehmerInnen

Zu den Sonderregelungen der DienstnehmerInnen
- Alle innerhalb des Kurzparkzonengebietes wohnenden GrazerInnen und Grazer;
- UnternehmerInnen mit Standort innerhalb des Kurzparkzonengebietes und für UnternehmerInnen mit sog. "Fahrender Werkstätte";
- DienstnehmerInnen, die ihren Arbeitsplatz innerhalb einer flächendeckenden gebührenpflichtigen Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein innerstädtisches öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
Sonderregelungen existieren für:
- Fahrzeuge, die von Personen im ambulanten Pflegedienst im Auftrag der Stadt Graz bei einer Fahrt zur Hauskrankenpflege, Heim- und Altenhilfe gelenkt werden;
- Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden (Elektrofahrzeuge).
- Ärzte und dauernd stark gehbehinderte Personen (StVO-Ausweis erforderlich) etc.