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Verwaltung

07.12.2009

FremdenführerInnenausweis

Beschreibung der Dienstleistung

Gewerbetreibende für Fremdenführer können für sich oder ihre Angestellten zur Legitimation Ausweise im BürgerInnenamt beantragen.

 
Dienstleister
Mitzubringende Unterlagen

Für Gewerbetreibende:

  • Nachweis der Gewerbeberechtigung
  • Nachweis der Fremdsprachenausbildung
  • 2 Passfotos

Für Angestellte:

  • Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Leumundszeugnis
  • Nachweis über die fachliche Eignung
  • Nachweis der Fremdsprachenausbildung
  • 2 Passfotos

wenn vorhanden:

  • Nachweis über Kenntnisse auf besonderen Sachgebieten

 

 
Gebühren

€ 35,10
Bei Neuförderung: Gebührenfrei

 
Kontakt

Tel.: +43 (0316) 872-5235
Fax.: +43 (0316) 872-5209
mail: gewerbe@stadt.graz.at
Öffnungzeiten

 
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