Suche starten


Verwaltung

13.04.2005

Auffahrtgenehmigung Schloßberg

Beschreibung der Dienstleistung

Für den Schloßberg gilt ein generelles Fahrverbot. Eine Ausnahmegenehmigung für private Kfz zur Auffahrt auf den Schloßberg erteilt die Präsidialabteilung. Voraussetzung ist ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse.

 
Dienstleister
Besonderheiten
Ausgenommen vom Fahrverbot sind Zustelldienste von Mo - Sa in der Zeit von 7 bis 11 Uhr für Kfz bis zu 3 Tonnen Gesamtgewicht.
 
Mitzubringende Unterlagen
Antrag
 
Gebühren

Antrag Auffahrt/Parken für bis zu 24 Stunden: € 49,80
Antrag Auffahrt/Parken für mehr als 24 Stunden: € 156,80

Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigung können in den Amtsräumen der Präsidialabteilung bar oder mit Bankomat bezahlt werden.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Präsidialabteilung für weitere Informationen
(Parteienverkehr Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr, Tel. 872 - 2304, Fax: 872 - 2307, E-mail: praesidialabteilung@stadt.graz.at)

Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigung können auch elektronisch bezahlt werden. (Online Banking) - siehe Punkt "Online Abwicklung". Dazu benötigen Sie einen Online Banking Zugang bei Ihrer Bank.

 
 
Kontakt

Tel.: +43 (0316) 872-2304
Fax: +43 (0316) 872-2307
mail: präsidialabteilung@stadt.graz.at

 

 

 
  • socialbuttons