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Fahrgenehmigung Schloßberg

Beschreibung der Dienstleistung


Für den Schloßberg gilt ein generelles Fahrverbot. Eine Ausnahmegenehmigung für private Kfz zur Auffahrt auf den Schloßberg erteilt das Präsidialamt. Voraussetzung ist ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse.


Dienstleister


Präsidialamt

Besonderheiten


Ausgenommen vom Fahrverbot sind Zustelldienste von Mo - Sa in der Zeit von 7 bis 11 Uhr für Kfz bis zu 3 Tonnen Gesamtgewicht.

Mitzubringende Unterlagen


Antrag

Gebühren


Antrag Auffahrt/Parken für bis zu 24 Stunden: € 47,10
Antrag Auffahrt/Parken für mehr als 24 Stunden: € 148,90

Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigung können in den Amtsräumen des Präsidialamtes bar oder mit Bankomat bezahlt werden.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Präsidialamt für weitere Informationen
(Parteienverkehr Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr, Tel. 872 - 2304, Fax: 872 - 2307, E-mail: praesidialamt@stadt.graz.at)

Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigung können auch elektronisch bezahlt werden. (Online Banking) - siehe Punkt "Online Abwicklung". Dazu benötigen Sie einen Online Banking Zugang bei Ihrer Bank.


Formulare zum Herunterladen (pdf)


Antragsformular

Online Abwicklung


Ohne Inhalt

Fahrgenehmigung Online beantragen


Kontakt


Tel.: +43 (0316) 872-2304
Fax: +43 (0316) 872-2307
mail: präsidialamt@stadt.graz.at



 





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News vom: 13.04.2005



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