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Verwaltung

Aufgabe laut Geschäftsordnung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2009 eine neue Geschäftsordnung für den Stadtrechnungshof beschlossen; die Neufassung wird am 30. Oktober 2009 im Rahmen einer Feierstunde öffentlich präsentiert. Den Text der neuen Geschäftsordnung finden Sie hier.

Der Stadtrechnungshof prüft die gesamte Gebarung der Stadt Graz. Er ist gemäß dem Grazer Stadtstatut in seiner Kontrolltätigkeit weisungsfrei und ist - von der Ausnahme der sogenannten "Projektkontrolle" abgesehen - ausschließlich dem Kontrollausschuss des Gemeinderates berichtspflichtig.

Inhaltlich erstreckt sich die Prüfung auf die Gebarung der Stadt Graz sowie auf alle Institutionen, an denen die Stadt beteiligt ist, oder die sie fördert. Umfasst sind damit neben den Abteilungen des Magistrat Graz auch alle Beteiligungsgesellschaften, Maastricht-Betriebe und Empfänger von Subventionen und Zuschüssen. Die Prüfung ist eine formelle und materielle Prüfung - es werden sowohl die rechnerische Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von Abrechnungsvorgängen, als auch die Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung untersucht. Bei der sogenannten Projektkontrolle (Prüfung von Projekten, die eine bestimmte betragliche Größenordnung voraussichtlich überschreiten) erstreckt sich die Prüfung auf die Feststellung des Bedarfes und auf die Plausibilisierung von Durchführungs- und Folgekosten.

Der Stadtrechnungshof wird im Regelfall amtswegig tätig, daneben können Prüfaufträge (durch Mehrheitsbeschlüsse in Gemeinderat oder Kontrollausschuss) erteilt und Prüfanträge (durch den Bürgermeister, die Mitglieder des Stadtsenats oder des Gemeinderates und durch Kontrollinitiativen von GemeindebürgerInnen) an den Stadtrechnungshof herangetragen werden. Die Projektkontrolle ist amtswegig vorzunehmen und hat vor Genehmigung eines Projektes zwingend zu erfolgen. Der Stadtrechnungshof berichtet in diesen Fällen an die/den für den Projektantrag zuständige/n Stadtsenatsreferentin/en. Zu den wichtigsten Aufgaben des Stadtrechnungshofes gehört ferner die jährliche Vorprüfung des Rechnungsabschlusses, also die Prüfung des zentralen Rechenwerkes der Stadt Graz.

Die Prüfungsberichte des Stadtrechnungshofes werden nach Abschluss der Prüfung im Kontrollausschuss vorberaten und anschließend in der öffentlichen Gemeinderatssitzung behandelt. Die Ergebnisse der Kontrolltätigkeit werden letztlich den BürgerInnen der Stadt Graz zugänglich gemacht. Der Stadtrechnungshof erfüllt somit eine wichtige Aufgabe in der Bewusstmachung des Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsgedankens.

Das Leitbild der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtrechnungshofes finden Sie hier

 
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