Der Gemeinderat wählt den Stadtsenat. Die Vizebürgermeisterin, drei Stadträtinnen und vier Stadträte tagen einmal in der Woche unter dem Vorsitz des Bürgermeisters.
Der Stadtsenat ist für alle Angelegenheiten zuständig, die ihm durch Gesetz oder Statut der Landeshauptstadt Graz übertragen sind und für alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs, für die kein anderes Organ der Stadt zuständig ist.
Koalitionsvertrag zwischen ÖVP und Grünen 2008 bis 2013
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