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Verwaltung

Gewerbe - Standortverlegung

Eine Standortverlegung des Unternehmens ist der Gewerbebehörde des neuen Betriebsstandortes formlos bekannt zu geben.

Hinweis: Die Wirtschaftskammer wird automatisch von dieser Standortverlegung in Kenntnis gesetzt, eine eigene Benachrichtigung ist nicht notwendig.

 
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