Wichtig zu wissen
- Sie benötigen Informationen aus einem abgeschlossenen Bauakt?
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen.
In unserem Aktenarchiv, diese Akten werden auch Registraturakten genannt, bewahren wir ab dem Jahr 1994, alle aus Baugenehmigungsverfahren stammenden Bauunterlagen für Bauvorhaben wie zB Neubauten, Zubauten und baulichen Veränderungen von und an bestehenden Gebäuden der Stadt Graz auf.
Zu einem Bauakt gehören alle Schriftstücke und Pläne/Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Akten bis 1994 werden im Stadtarchiv Graz aufbewahrt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Stadtarchivs.
- Sie benötigen Informationen aus anderen Akten der Bau- und Anlagenbehörde wie zum Beispiel Gewerbe/Gastgewerbe, Naturschutz, Wasserrecht?
Bei allen Anfragen schicken Sie uns bitte eine Aktenanforderung.
Wir werden Ihre Anfrage rasch bearbeiten. Sobald wir Ihren Akt aus dem Archiv geholt haben, werden wir Sie verständigen. Dann haben Sie 14 Tage Zeit, um in Ihren angeforderten Akt Einsicht zu nehmen.
So funktioniert es + Formulare
- Da es sich bei den Akten der Bau- und Anlagenbehörde um sensible und persönliche Inhalte handelt, ist eine Akteneinsicht nur dann möglich, wenn Sie dazu berechtigt sind. Berechtigt sind Eigentümer/Eigentümerinnen (sowie von ihnen Bevollmächtigten), Verfahrensparteien, Behörden und zur berufsmäßigen Vertretung Befugte.
Eine Berechtigung ist durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft zu machen oder die Vollmacht des/der Eigentümers/in zur Einsichtnahme vorzulegen. - Für die Elektronische Akteneinsicht von Bauakten stehen folgende Online-Formulare zur Verfügung:
Elektronische Akteneinsicht Bau- und Anlagenbehörde (für Bauakten ab 1995)
Einsichtnahme in Bauakten beim Stadtarchiv Graz (für Bauakten von 1827 bis 1994)
Einsichtnahme in Archivgut im Lesesaal des Stadtarchivs Graz (für sonstige Archivgut-Akten des Stadtarchivs) - Die Bedingungen für die Einsichtnahme in Akten beim Stadtarchiv Graz sind geregelt in:
Grazer Archivordnung
Tarife Grazer Stadtarchiv
Notwendige Unterlagen
Für eine Akteneinsicht sind folgende Unterlagen notwendig:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Vollmacht, wenn Sie nicht selbst grundbücherliche/r Eigentümer/in sind
Fristen + Termine
Für eine digitale Akteneinsicht bei ausgeschriebenen Verhandlungen ist der Antrag 5 Werktage vor dem Verhandlungstag einzubringen.
Für eine Akteneinsicht vor Ort, liegt Ihr Akt 14 Tage zur Einsicht auf, nachdem Sie von uns eine Verständigung erhalten haben.
Wir sind nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung von Montag bis Freitag von 8.00 -12.00 Uhr für Sie da.
Kosten
-
Gebühren für die Gewährung von Akteneinsicht oder Aktenauskunft: Keine Kosten - es handelt sich um ein Service der Stadt Graz
-
Kosten für Kopien/Scans
- pro A3/A4 Seite € 0,38
- Pläne digitalisieren pro Stück € 3,00
- Plankopie in schwarz/weiß pro Stück € 3,00
- Plankopie in Farbe bis 61 cm Breite € 3,00 pro 0,5 lfm
- Plankopie in Farbe bis 100 cm Breite € 5,00 pro 0,5 lfm
- Das Fotografieren der Unterlagen ist kostenfrei.
Kontakt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-5999
E-Mail: bab@stadt.graz.at
Persönlicher Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung.
Abgabe von Bauansuchen mit Online Terminvereinbarung
Termine mit Referent:innen nach telefonischer Vereinbarung +43 316 872-5999
Kanzlei: +43 316 872-5002 (Erreichbarkeit bis 15:00 Uhr)