

In Österreich ist das Jugendschutzgesetz nicht einheitlich geregelt. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, indem sie sich gerade aufhalten. Das Jugendschutzgesetz bestimmt nicht nur die Rechte und Pflichten von jungen Menschen. Es bestimmt auch die Verantwortlichkeit von Eltern und Erziehungsberechtigten sowie von UnternehmerInnen und VeranstalterInnen.
Junge Menschen sollen innerhalb des gesetzlichen Rahmens Regeln mit Erwachsenen aushandeln und Vereinbarungen treffen.
Eltern und Erziehungsberechtigten bietet das Gesetz eine wichtige Orientierungshilfe.
Gewerbetreibende sind verpflichtet die geltenden Jugendschutzbestimmungen in ihrem Betrieb bekannt zu machen, sie müssen sich persönlich oder über ihre Angestellten vergewissern, dass diese Bestimmungen auch beachtet werden.
Steiermärkisches Jugendschutzgesetz ![]()
Die beratende Funktion zum gesetzlichen Jugendschutz wird im Amt für Jugend und Familie wahrgenommen.
Verwaltungsstrafverfahren gegen Jugendliche, Eltern und Erziehungsberechtigte werden im Amt für Jugend und Familie durchgeführt; Verwaltungsstrafverfahren gegen Handels- und Gewerbebetriebe im BürgerInnenamt.
Das Amt für Jugend und Familie hat in Kooperation mit dem Gesundheitsamt eine Anleitung für die Gastronomie erstellt. Die Broschüre informiert GastwirtInnen und deren Personal über das Jugendschutzgesetz, z.B. welche Regeln beim Ausschank von alkoholischen Getränken zu beachten sind.
Anleitung Best Practice "Alkohol" ![]()
Renate Kiem
Tel.: +43 316 872-3158
E-Mail: renate.kiem@stadt.graz.at
Erreichbarkeit: Mo-Fr von 8:00 - 13:00 Uhr