Das neue österreichische Tierschutzgesetz ist seit 1. 1. 2005 in Kraft und regelt bundesweit einheitlich die zentralen tierschutzrechtlichen Angelegenheiten. Achten Sie aber darauf, dass es insbesondere für die landwirtschaftliche Tierhaltung zahlreiche weitere Bestimmungen gibt.
Das
Veterinärreferat ist für die Bearbeitung aller Angelegenheiten zuständig, die sich aus dem österreichischen Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen ergeben (ausgenommen Strafangelegenheiten).
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Österreichisches Tierschutzgesetz » die wichtigsten Verordnungen