

Das ab 1.1.2005 gültige Tierschutzgesetz BGBl.Nr.: 118/2004 regelt die Hundehaltung teilweise neu. Die wichtigsten Bestimmungen sind für Sie im Folgenden auszugsweise angeführt und gelten für alle HundehalterInnen (auch für Tierheimbetreiber):
» Mindestanforderung für die Haltung von Hunden
» Mehr Schutz für Hunde