
Als Wildtiere gelten grundsätzlich all jene Tiere, die nicht zu den Haus- und Heimtieren zählen. Viele Wildtiere dürfen nur in Zoos oder in wissenschaftlichen Einrichtungen gehalten werden, andere Tierarten können zwar von Privatpersonen gehalten werden, sind jedoch anzeigepflichtig. Kontaktieren Sie in diesen Fragen das Veterinärreferat der Stadt Graz, die Amtstierärzte können Ihnen detailliert Auskunft geben.
Das österreichische Tierschutzgesetz schreibt vor, dass bestimmte Wildtierarten, die im Hinblick auf Klima, Ernährung, Bewegungsbedürfnis oder Sozialverhalten besondere Ansprüche stellen, anzeigepflichtig sind. Wenn Sie HalterIn eines solchen Tieres sind, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen diese Tierhaltung im Veterinärreferat anzeigen.
Gemäß § 8 der 2. Tierhaltungsverordnung sind anzeigepflichtig:
Besondere Kennzeichnungsvorschriften bestehen für Eulen und Greifvögel und bestimmte Papageien.