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News + Aktuelles

29.12.2005

Lassen Sie´s krachen ...

... aber beachten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen!

Tausende Feuerwerkskörper werden zu Silvester wieder die Nacht erhellen - beim Umgang mit den Raketen sollte man aber einige Vorsichtsmaßnahmen und gesetzliche Vorschriften beachten! 
Tausende Feuerwerkskörper werden zu Silvester wieder die Nacht erhellen - beim Umgang mit den Raketen sollte man aber einige Vorsichtsmaßnahmen und gesetzliche Vorschriften beachten!Tausende Feuerwerkskörper werden zu Silvester wieder die Nacht erhellen - beim Umgang mit den Raketen sollte man aber einige Vorsichtsmaßnahmen und gesetzliche Vorschriften beachten!
 

Es zu Silvester mit Feuerwerkskörpern aller Art so richtig krachen zu lassen, mag für viele Menschen eine richtige Gaude sein – für andere ist der Lärm von Knallerbsen und Raketen eine Belästigung und Zumutung. Deshalb sollte man zum Jahreswechsel ein bisschen Rücksicht walten lassen! Und natürlich sind im Umgang mit Feuerwerkskörpern auch die Vorschriften des Pyrotechnikgesetzes zu beachten. Demnach werden Feuerwerksartikel in vier Klassen eingeteilt: In die Klasse I mit einem Gesamtgewicht bis zu drei Gramm fallen Feuerwerksscherzartikel wie Bengalische Zündhölzer oder Knallerbsen, zur Klasse II (Gewicht 3 bis 50 Gramm) zählen Luftheuler, kleinste Raketen und Schweizer Kracher. Für Besitz und Verwendung von Feuerwerksartikel der Klassen III und IV, Gewicht ab 50 Gramm, ist die Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde notwendig.

 
Weitere Infos zum Thema Feuerwerk
  • Bei größeren Menschenansammlungen, in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen und Heimen und natürlich auch in geschlossenen Räumen dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht verwendet werden.
  • Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen von Personen unter 18 Jahren nicht besessen und verwendet werden. Überlassen Sie unberechtigten Personen, also Kindern und Jugendlichen, keine Feuerwerkskörper!
  • Zünden Sie sämtliche Feuerwerkskörper nur auf feuerfesten Unterlagen. Für das Abfeuern von Feuerwerksraketen sind standsichere Einrichtungen bereitzuhalten. Achtung: Flaschen als Abschussrampen sind ungeeignet!
  • Zielen Sie nicht auf Personen oder entzünden Sie Feuerwerkskörper in deren unmittelbarer Nähe – das könnte schwere Gehörschäden und andere Verletzungen zur Folge haben! Zielen Sie auch nicht auf Gebäude oder Fahrzeuge!
  • Nie Feuerwerkskörper einstecken oder verdämmen, also Kracher in Flaschen, Dosen etc. entzünden.
  • „Blindgänger“ mit Schnee oder Wasser ablöschen, nicht anfassen und nicht wieder entzünden!
  • Schließen Sie in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus in der Silvesternacht alle Fenster und Dachluken, um ein Eindringen von verirrten Raketen zu vermeiden!
  • Halten Sie Löschmittel bereit.
  • Rufen Sie sofort unter Tel. 122 die Feuerwehr, falls ein Feuerwerkskörper ein Gebäude oder Fahrzeug in Brand setzt.
 
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