

Tausende Feuerwerkskörper werden zu Silvester wieder die Nacht erhellen - beim Umgang mit den Raketen sollte man aber einige Vorsichtsmaßnahmen und gesetzliche Vorschriften beachten!Es zu Silvester mit Feuerwerkskörpern aller Art so richtig krachen zu lassen, mag für viele Menschen eine richtige Gaude sein – für andere ist der Lärm von Knallerbsen und Raketen eine Belästigung und Zumutung. Deshalb sollte man zum Jahreswechsel ein bisschen Rücksicht walten lassen! Und natürlich sind im Umgang mit Feuerwerkskörpern auch die Vorschriften des Pyrotechnikgesetzes zu beachten. Demnach werden Feuerwerksartikel in vier Klassen eingeteilt: In die Klasse I mit einem Gesamtgewicht bis zu drei Gramm fallen Feuerwerksscherzartikel wie Bengalische Zündhölzer oder Knallerbsen, zur Klasse II (Gewicht 3 bis 50 Gramm) zählen Luftheuler, kleinste Raketen und Schweizer Kracher. Für Besitz und Verwendung von Feuerwerksartikel der Klassen III und IV, Gewicht ab 50 Gramm, ist die Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde notwendig.