
Jedes Mitglied des Gemeinderats und des Stadtsenates darf in ordentlichen Sitzungen in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Anfragen an den Bürgermeister richten. Die Frage muss dabei schriftlich verfasst werden, die Begründung kann in freier Rede erfolgen. Spätestens nach drei Sitzungen muss der Bürgermeister die Anfrage mündlich oder schriftlich beantworten.