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Gemeinderat

Außerordentliche Gemeinderatssitzung

Die Termine für ordentliche Sitzungen legt der Gemeinderat jeweils für ein Jahr im Vorhinein fest. Aus besonderen Anlässen oder zur Behandlung dringlicher Angelegenheiten können außerordentliche Gemeinderatssitzungen stattfinden. Ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder kann die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung verlangen.

 
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