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Gemeinderat

Beschlussfassung

Neben der ordnungsgemäßen Einladung zur Sitzung müssen grundsätzlich mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein und die Mehrheit der anwesenden Gemeinderatsmitglieder zustimmen. Es gibt aber zahlreiche Bestimmungen, die erhöhte Beschlussfassungsquoren vorsehen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

 
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