
sind Anträge von Gemeinderatsmitgliedern auf Ergänzung der Tagesordnung. Dabei muss mehr als die Hälfte der anwesenden Gemeinderatsmitglieder für die Dringlichkeit des Antrages stimmen. Ausgeschlossen von der dringlichen Behandlung sind z.B. Misstrauensantrag gegen den Bürgermeister, Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung, usw.