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Gemeinderat

Fragestunde

Vor Beginn der Tagesordnung findet in ordentlichen Gemeinderatssitzungen eine 60-minütige Fragestunde statt. Jedes Gemeinderatsmitglied kann dabei eine konkrete Frage an ein Stadtsenatsmitglied richten, die in der Sitzung beantwortet werden muss. Die Frage ist zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung schriftlich vorzulegen. In der Sitzung ist nach der Antwort des Stadtsenatsmitgliedes eine Zusatzfrage zulässig.

 
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