der Gemeinderat: ist das oberste beschließende und überwachende Organ der Stadt Graz im eigenen Wirkungsbereich, 56 Mitglieder werden für fünf Jahre von den Wahlberechtigten gewählt.
der Bürgermeister: wird durch den Gemeinderat bei der konstituierenden Gemeinderatssitzung, ebenso für fünf Jahre gewählt. Da Graz eine Statutarstadt ist, ist der Bürgermeister zugleich auch Bezirkshauptmann (verantwortlich für die Besorgung der Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs).
der Stadtsenat: besteht aus neun Mitgliedern, die vom Gemeinderat gewählt werden: Bürgermeister, Bürgermeisterstellvertreter und sieben StadträtInnen.
die einzelnen Mitglieder des Stadtsenates
die Verwaltungsausschüsse: Es gibt Ausschüsse für die Verwaltung von Unternehmungen der Stadt, wie für die Geriatrischen Gesundheitszentren und das Grazer Parkraumservice. Sie bestehen derzeit aus elf Gemeinderatsmitgliedern.
Die Berufungskommission: entscheidet in zweiter Instanz in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, insbesondere in Bauangelegenheiten und Abgabenangelegenheiten. Sie besteht aus neun Mitgliedern des Gemeinderates.
Hilfsorgan der Stadt ist der Magistrat Bezirksrat, Bezirksvorsteher, Ausländerbeirat und die vorberatenden Gemeinderatsausschüsse sind besondere Einrichtungen der Stadt Graz, jedoch ohne Organstellung.