
Grundsätzlich sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich, sind also für interessierte BürgerInnen (ZuhörerInnen) zugänglich. Die konstituierende Sitzung, die Beratung und Beschlussfassung über den Gemeindevoranschlag (Budget) oder seine Änderung sowie den Rechnungsabschluss und die Wahl von Organen der Stadt darf nur in öffentlicher Sitzung erfolgen.