Suche starten


News + Aktuelles
Sie sind hier:

31.10.2006

Harter Strauß gegen Eisblumen

Laufenlassen des Motors am Stand schadet Umwelt und ist strafbar

Von Wolfgang Maget

Jetzt ist er wirklich da, der erste Morgenfrost: Viele Kfz-Besitzer fanden die Windschutzscheiben ihrer fahrbaren Untersätze heute früh erstmals mit einer dünnen Eisschicht überzogen vor. Den Strauß mit den Eisblumen sollte man aber ohne Fouls an der Umwelt – sprich mit am Stand laufendem Motor – ausfechten, appelliert Umweltreferent Bürgermeister-Stellvertreter Walter Ferk an die Autofahrer. Abgesehen von der enormen Umweltbelastung drohen „Sündern“ auch hohe Geldstrafen bis 2.180 Euro.

 
Belastung der Luft

Feinmotorik statt Motor – so könnte man den Appell des Grazer Umweltreferenten, Bürgermeister-Stellvertreter Walter Ferk, an die Autofahrer angesichts der jetzt doch beginnenden kalten Jahreszeit beschreiben. Der erste Frost heute früh ließ in Graz die Eiskratzer wieder modern werden – aber wer dem Eisblumenstrauß auf der Windschutzscheibe zu Leibe rückt, sollte dabei im Interesse der Umwelt und der eigenen Brieftasche auf die unerlaubte Hilfe des laufenden Motors verzichten. „Das Kraftfahrgesetz sieht für einen solchen Fall harte Strafen bis zu 2.180 Euro Geldbuße oder sechs Wochen Arrest vor“, erinnert Ferk. Und er setzt auf das Umweltbewusstsein der Grazerinnen und Grazer: „Am Stand laufende Motoren haben einen hohen Schadstoffausstoß, gleichzeitig aber eine sehr geringe Leistungseffizienz. Das führt zu einer enormen zusätzlichen Belastung der Grazer Luft!“ Da Graz auf Grund seiner Kessellage in der kalten Jahreszeit ohnehin mit hohen Feinstaubwerten zu kämpfen habe, sei der – gesetzlich vorgeschriebene – Verzicht auf das Laufenlassen des Motors am Stand eine logische Maßnahme in Sinne der Umwelt und der Gesundheit. Informationen zur Umweltvorsorge für Autofahrer findet man im Internet unter der Adresse www.oekomarkt.graz.at.

 
Nachrüstung mit Partikelfilter

Gleichzeitig erinnert der Bürgermeister-Stellvertreter die Besitzer von Dieselfahrzeugen an die Möglichkeit einer Nachrüstung mit Partikelfiltern: „Diese verbannen einen Großteil der gefährlichen Feinstaubpartikel aus dem Auspuff, und für den Einbau gewähren Stadt Graz und Land Steiermark eine Förderung von 400 Euro pro Pkw!“ Zusätzlicher Trumpf: Mit einem Partikelfilter darf ein Dieselfahrzeug auch dann fahren, wenn im kommenden Winter bei anhaltenden hohen Feinstaubwerten die vorgesehenen Fahrverbote in Kraft treten. „Jede Grazerin und jeder Grazer kann durch umweltbewusstes Verhalten einen ganz persönlichen Beitrag zur Entlastung der Luft in unserer Stadt leisten“, ruft Ferk in Erinnerung.

 
  • socialbuttons