Um eine Ausnahmegenehmigung für die gebührenpflichtige Grüne Zone beantragen zu können, muss man innerhalb der Grenze des BewohnerInnengebietes, aber nicht unbedingt in der gebührenpflichtigen Grünen Zone selbst wohnen. Das BewohnerInnengebiet ist immer größer als die mit den grünen Hinweistafeln gekennzeichnete gebührenpflichtige Grüne Zone festgelegt. Dieses ist deshalb größer gefasst, um den Parkdruck in den Randbereichen abzufedern.