
Im dicht bebauten Stadtgebiet stellen begrünte Innenhöfe eine wichtiges Grün- und Freiraumptoential für die BewohnerInnen dar und tragen entscheidend zur Lebensqualität der Grazer und Grazerinnen bei.
Die Stadt Graz besitzt noch eine Vielzahl an begrünten Innenhöfen, aber der Nutzungsdruck auf diese Höfe steigt: Zur Schaffung von PKW-Abstellplätzen werden die Böden versiegelt, der lokale Wasserrückhalt geht verloren. Gleichzeitig ist auch der Trend zur Nachverdichtung in städtischen Ballungsräumen ungebrochen. In vielen Höfen haben AnwohnerInnen keine Mitsprache- und Nutzungsrechte am Hof.
Gemeinsam mit EigentümerInnen und AnwohnerInnen fand von 2006 bis 2008 einbreit gefächertes Partizipationsprojekt statt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Damit wurde ein Beitrag zur Bewahrung der intakten und Revitalisierung der sanierungsbedürftigen Innenhöfe im Bereich der Blockrandbebauung geleistet.
Die Stadt Graz hat das Projekt "Grazer Innenhöfe beleben: Revitalisierung und Erhaltung von Innenhöfen im Bereich der Blockrandbebauung" initiiert, das vom Stadtplanungsamt Graz unter Mitwirkung mehrerer städtischer Abteilungen durchgeführt wurde.
Mit der Umsetzung des Projekts war das interdisziplinäre Team der ARGE Hofrevitalisierung (DI Elisabeth Anderl, Dr. Michael Axmann, DI Maria Baumgartner, Mag. Andrea Pavlovec-Meixner) beauftragt.
Das Projekt wurde im Rahmen des Interreg IIIB Cadses Projektes Hist_Urban von der EU kofinanziert.
Ziel des Projekts „Grazer Innenhöfe beleben“ war die Revitalisierung und Erhaltung der Innenhöfe gemäß den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts und die Erstellung eines Leitfadens für die künftige Vorgangsweise.
Im Detail:
Als umfassende Sanierung kann eine beträchtlich über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten gefördert werden. Gefördert werden die Errichtung von Wohnraum durch Ein- und Umbau sowie die geringfügige Erweiterung des Gebäudes, energiesparende und ökologische Maßnahmen sowie Behindertenmaßnahmen. Die behördliche Baugenehmigung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen.
Unter die geförderten ökologischen Maßnahmen fällt auch die Entsiegelung bestehender Bodenversiegelungen, wie sie in vielen Höfen bestehen.Die Förderung ist ein Annuitätenzuschuss bzw. bei ÖKO-Punkten ein Förderungsbeitrag. Die Sanierungsarbeiten dürfen nicht vor der Förderungszusage begonnen werden.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Abteilung 15 - Wohnbauförderung
Dietrichsteinplatz 15, 8010 Graz
Tel.: 0316 877-3713 oder -3769
http://www.wohnbau.steiermark.at
Förderungsvoraussetzungen:
siehe Informationsblatt „Umfassende Sanierung“ Pkt. II und Richtlinie zur ökologischen Wohnbauförderung Pkt. C) ÖKO 3.