Suche starten


Verwaltung

Referat für Mindestsicherung und Sozialhilfe

Leitung:
Franz Ferstl

Schmiedgasse 26, 2. Stock, Zi 224
8011 Graz

Tel.: +43/316/872-6310
Fax: +43/316/872-6309
E-Mail: franz.ferstl@stadt.graz.at
Öffnungs-/Parteienverkehrszeiten:
Mo bis Fr, 8-12.30 Uhr und nach Vereinbarung

Für Informationen zur Mindestsicherung hier klicken..

 
Wer bekommt Sozialhilfe ?
Alle Personen, die sich in einer sozialen Notlage befinden oder denen eine Notlage droht. Das sind Personen, die ihren Lebensbedarf für sich oder ihre Angehörigen aus eigener Arbeitskraft und aus eigenen Mitteln (Vermögen) nicht beschaffen können und auch sonst kein ausreichendes Vermögen haben. Weiters muss sich der/die AntragstellerIn in Graz aufhalten und zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt berechtigt sein.
Wer allerdings zum Adressatenkreis des Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetzes zählt, kann richtsatzgemäße Unterstützung inklusive Wohnbedarf und Krankenhilfe ausschließlich nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz beziehen.
 
AusländerInnen
Für AusländerInnen mit Aufenthaltsberechtigung gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen. Wer zu keinem Aufenthalt berechtigt ist, hat nur auf bestimmte Leistungen Anspruch (z. B. Krankenhilfe und Sachleistungen).
 
Welche Leistungen gibt es nach dem Stmk. Sozialhilfegesetz ?
Soforthilfe
Bei völliger Mittellosigkeit kann noch vor dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens eine sofortige Unterstützung ausbezahlt werden.
Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes
z.B. Nahrung, Unterkunft, Hausrat, Beheizung, Bekleidung usw.
Krankenhilfe
Ärztliche Behandlung, Zahnbehandlung, Heilmittel, Heilbehelfe
Ersatz für Bestattungsaufwand
Für diese Leistungen wird eine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.
Hilfe in besonderen Lebenslagen
z.B. Mietenrückstand, Stromrückstand
 
Wie wird Sozialhilfe beantragt ?
Anträge auf Sozialhilfe können schriftlich oder mündlich beim Sozialamt der Stadt Graz eingebracht werden.
 
Welche Dokumente sind mitzubringen ?
  • Nachweis über den Wohnsitz oder Aufenthalt aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Einkommens- und Vermögensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Lohnzettel, Bescheid über eine AMS -Leistung, Krankengeld, Pensionsnachweis; Grundbuchsauszug.....)
  • Bestätigungen über die Höhe des Wohnungsaufwandes (Miete, Betriebskosten, etc.)
  • Nachweis über weitere Einkünfte: z.B. Bescheid über Wohnbeihilfe, Mietzinsbeihilfe, Mietenzuzahlungen, Unterhaltsleistungen ....
  • Im Fall von Arbeitslosigkeit Bestätigung des AMS über die Meldung zur Arbeitssuche.
  • Nach Haftentlassung Entlassungsbestätigung.
 
Wie hoch sind die Leistungen ?

Die monatlichen Geldleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes orientieren sich an Richtsätzen.

Für 2012 gelten folgende Richtsätze:

Alleinstehend Unterstützte

Euro 563,--

Hauptunterstützte oder Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft

Euro 514,--

Mitunterstützte, die mit einem/einer Hauptunterstützten
in einer Haushaltsgemeinschaft leben

Euro 343,--

Mitunterstützte, für die Familienbeihilfe bezogen wird

Euro 174,--


Anmerkung:

Im Februar und August 2012 gebührt den alleinstehend Unterstützten und den Hauptunterstützten zusätzlich je ein Betrag von EUR 50,00 zur Abdeckung von Energiekosten.
 
Ansprechpartner

 Name

 Zimmer   

 Telefon

 
 Franz FERSTL

 224

872-6310

Referatsleiter

 Annemarie KAPELLER

 228

872-6312

Gruppenleiterin
Buchstaben A-K

 Anton SCHREI

  35

872-6313

Gruppenleiter
Infopoint

 Ewald WÖLFLER

 228

872-6311

Gruppenleiter
Buchstaben L-Z

 Andrea STROICZ

  225

872-6301

Gruppenleiterin
Spitalskosten

 Metin OKYAY

  153

872-6320

Gruppenleiter
Rückersatz


 SachbearbeiterInnen

 Name

 Zimmer

 Telefon

 

  Birgit SCHOBER

36

872-6314

  Infopoint

  Emma WEISS-GREIN

36

872-6315

  Infopoint

  Gudrun SCHOBER

38

872-6325

  Infopoint

  Wolfgang LANG

38

872-6326

  Infopoint

  Manfred BEDÖCS

233

872-6317

  Buchstaben D-Gn

  Verena LUTTENBERGER

233

872-6318

  Buchstaben Je-K

  Karin LIEBENWEIN

229

872-6305

  Buchstaben Go-Ja

  Gabrielle KOLLER

229

872-6306

  Buchstaben A-C

  Magdalena FUHRMANN  

227

872-6302

  Buchstaben L-M

  Ingrid DELINER  

226

872-6303

  Buchstaben Sti-Z

  Elisabeth PRUTSCH

226

872-6325

  Buchstaben Re-Ste

  Petra WUTZL  

226

872-6304

  Buchstaben N-Ra

  Ingrid TETTEH  

154

872-6322

  Rückersatz

  Petra PRETTNER 

154

872-6321

  Rückersatz

 
Wo gibt es zusätzliche Informationen ?
NEUSTART Graz, Arche Noah 8-10, 8020 Graz, Tel.: 820234
CARITAS Sozialberatung, Keplerstr. 82, 8020 Graz, Tel.: 8015-321 od. 322
Frauenservice, Idlhofgasse 20, 8020 Graz, Tel.: 716022-0
 
  • socialbuttons