
Die "Grünen Zonen" sind gebührenpflichtige Parkplätze. Es gibt zehn Parkzonen, in denen flächendeckend, aber auch straßenabschnittsweise, werktags, Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr Gebührenpflicht gilt. Der Samstag ist gebührenfrei.
Insgesamt gibt es ca. 11.100 derartige gebührenpflichtige Parkplätze, bzw. Stellplätze in Grünen Parkzonen.
Die Grüne Parkzone wird durch Hinweistafeln an allen Ein- und Ausfahrten zum Zonengebiet bzw. straßenabschnittsweise gekennzeichnet. Innerhalb der flächendeckenden Parkzonen sind keine gesonderten Hinweiszeichen aufgestellt. Die Anbringung grüner Bodenmarkierungen (Haken) dient nur als Orientierungshilfe; rechtsverbindlich ist ausschließlich die Beschilderung.