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Verwaltung

Geltungszeit & Parkdauer

in den Grünen Parkzonen

Parkscheinautomat 
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Die Grünen Parkzonen gelten werktags, Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr.
Der Samstag ist gebührenfrei.

In Grünen Parkzonen kann gegen Gebühr ohne zeitliche Beschränkung geparkt werden, während man in den Kurzparkzonen eine maximale Parkdauer (z.B. 180, 90, 60 Minuten) einhalten muss.

 
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