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Verwaltung

DienstnehmerInnen

in den Grünen Parkzonen

Ausnahmegenehmigungen für DienstnehmerInnen
Parkkarte 
ParkkarteParkkarte
 

Personen, die erwerbstätig sind und ihre Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln
nicht oder nur mit einem im Verhältnis zur Wegstrecke unzumutbaren Zeitaufwand
erreichen können (DienstnehmerInnen), kann die Parkgebühr über Antrag pauschaliert werden, wenn sie:

  1. in einer Bewohnerzone ständig tätig und
  2. ZulassungsbesitzerIn oder LeasingnehmerIn eines Kraftfahrzeuges ist oder nach-
    weislich ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug beruflich benützt.

Die Abgabe beträgt € 5,50 pro angefangenem Kalendermonat, maximal jedoch € 132,00 bei zweijähriger Bewilligungsdauer, wobei angefangene Monate am Ende der Bewilligung unberücksichtigt bleiben.

Antragsformular zum Download

 
HINWEIS:

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für diese spezielle Parkkarte nicht gegeben sind, so besteht für Jede(n) die Möglichkeit, eine Monats-oder Jahrespauschalkarte für das Parken in den Grünen Parkzonen zu beantragen.
Diese grüne Parkkarte ist dann aber für alle Grünen Parkzonen von Graz (A-J) gültig.

DienstnehmerInnen - Ausnahmegenehmigungen können ausschließlich im Parkgebührenreferat, 8011 Graz, Keesgasse 6, II. Stock, Zimmer 215, Mo - Fr in der Zeit von 08:00 - 12:30 Uhr beantragt werden.

 
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