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„Kleinmaschinenbrigade“ on Tour
Abfallsammlung jenseits aller Gesetze

Von Wolfgang Maget

Auf großer Graz-Tour befindet sich – wieder einmal – die ungarische „Kleinmaschinenbrigade“, die via Flugblatt in mehreren Grazer Bezirken ihre Sammelaktionen ankündigt und dann auch durchführt. Abgeführt wird laut Ankündigung alles, was in den Haushalten nicht mehr gebraucht wird, vom Rasenmäher über Autos bis hin zu Schuhen und Fotoapparaten. Laut eindeutiger gesetzlicher Regelung sind aber nicht nur die Sammelaktionen der „Kleinmaschinenbrigade“ rechtswidrig – auch den Grazerinnen und Grazern, die ihnen verbotener Weise ihre Abfälle überlassen, drohen empfindliche Geldstrafen. Um die Bevölkerung darüber zu informieren, haben Umweltreferent Bürgermeister-Stellvertreter Walter Ferk und die für die Wirtschaftsbetriebe zuständige Stadträtin Wilfriede Monogioudis die Produktion einen Aufklärungs-Folders angeregt, der im Umweltamt produziert und über die Wirtschaftsbetriebe verteilt werden soll.


Auch Müll-„Spendern“ drohen Strafen!

„Guten Tag, unsere Herrschaften! Wir kommen aus Ungarn. Wir abführen alles – wofür Sie schon nicht brauchen.“ So beginnt wörtlich jenes Flugblatt, das dieser Tage wieder in Graz die Runde macht. Zuletzt wurde gestern der Neupauerweg in Wetzelsdorf heimgesucht, aber auch in zahlreichen anderen Bezirken hat die ungarische „Kleinmaschinenbrigade“ ihre Besuche für die kommenden Tage und Wochen angekündigt. Als Beispiele für willkommene Fundstücke nennt die Brigade wörtlich „z. B. Rasenmäher, Motormäher, Traktormäher, Motorsägen, Kettensägen, Motorräder, Auto – Moped, Autoreifen, Autoradio, Alufelgen, Mischmaschine, Fahrräder, Fenster – Türen, Kleidung, Vorhänge, Schuhe, Möbel, Bettwäsche, Mobilhandy und Fotoapparat“, die laut Flugblatt am genannten Tag ab 8 Uhr vor die Häuser gelegt werden sollen, wo sie bis 12 Uhr abgeholt werden. „Hausmüll bitte nicht packen!“, heißt es abschließend.

Umweltreferent Walter Ferk und der interimistische Leiter des städtischen Umweltamtes, DI Johann Ofner, warnen die Grazerinnen und Grazer aber davor, dem Begehren der „Kleinmaschinenbrigade“ nachzukommen: „Es gibt eine eindeutige gesetzliche Regelung durch einen Erlass des Landes Steiermark, wonach die Sammlungen rechtswidrig sind, weil die Kleinmaschinenbrigade keine Sammelberechtigung hat. Darüber hinaus handeln auch jene Liegenschaftseigentümer rechtswidrig, die der Aufforderung des Flugblatts nachkommen und ihren Abfall vors Haus legen!“ Die drohenden Strafen haben es in sich: Den Sammlern drohen wegen zweier Verstöße gegen das Abfallwirtschaftsgesetz Geldbußen von 730 bis 36.340 Euro beziehungsweise von 360 bis 7.260 Euro. Die Hauseigentümer könnten bei Aushändigung nicht gefährlicher Siedlungsabfälle mit Strafen bis zu 30.000 Euro belegt werden, werden gar gefährliche Abfälle ausgehändigt, können die Geldbußen sogar 730 bis 36.340 Euro betragen!


Aufklärungsbroschüre in Arbeit

Um die Bevölkerung über diese gesetzliche Lage zu informieren, wird im Umweltamt derzeit an einem Aufklärungsfolder gearbeitet, der dann in Absprache zwischen Ferk und Monogioudis über das Umweltamt und die Wirtschaftsbetriebe verteilt werden soll. „Die Liegenschaftseigentümer sind per Gesetz dazu verpflichtet, die auf ihren Grundstücken anfallenden Siedlungsabfälle durch die öffentliche Abfuhr sammeln und abführen zu lassen“, besagt das Gesetz. Die städtische Aufklärungsbroschüre soll übrigens innerhalb der nächsten zwei Wochen zur Verteilung bereit sein.

Für die gesetzeskonforme und fachgerechte Entsorgung von Abfällen steht das AEVG-Recyclingcenter in der Sturzgasse zur Verfügung. Elektroaltgeräte werden dort kostenlos entgegengenommen, für Sperrmüll beträgt die Einfahrtsgebühr mit bis zu 200 Kilogramm Ladung vier Euro – was ein absoluter „Klacks“ im Vergleich zu den drohenden Strafen für die Versorgung der „Altmaschinenbrigade“ ist.





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News vom: 24.07.2007



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