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Stadt der Menschenrechte

Wahl des MigrantInnenbeirates 2008

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Wahl des MigrantInnenbierates sind alle Personen, die

  • am 9.11.2007 ihren Hauptwohnsitz in Graz haben
  • nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen und
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben

 

 
Wahlwerbende Listen
  1. Allgemeine Albanische Liste (AAL)
  2. Allgemeine Kroatische Europaliste (AKE)
  3. Serbische Liste (SL)
  4. Afrikanische Liste (AL)
  5. Muslimische Vielfalt (MV)
  6. Kurdische Liste für Demokratie (KLD)
  7. Liste Interkultureller Frauen (LIF)
  8. Christliche Liste (CHL)

Eine allgemeine Wahlinformation über die Arbeit des MigrantInnenbeirates finden Sie weiter unten (siehe "Informationsblatt: Für ein besseres Zusammenleben").

 
Wie kann die Stimme zur Wahl des MigrantInnenbeirates abgegeben werden?
  • Möglichkeit der Briefwahl, von 08.01. bis 15.01.2008 (Mo - Fr, von 07.00 bis 16.00 Uhr)
  • am Wahltag, 20.01.2008, in einem Wahllokal, von 07.00 bis 16.00 Uhr

Hier finden Sie die Liste der Wahllokale, sowie weitere Informationen über die Möglichkeit der Briefwahl.

 

 

Informationsblatt

"Für ein besseres Zusammenleben"
Wir wählen am 20.01.2008 den Grazer MigrantInnenbeirat

deutsch, albanisch, arabisch, bosnisch, chinesisch, englisch, kroatisch, russisch, serbisch, türkisch

 

 
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