1. Vorberatung und Antragstellung über die vom Stadtrechnungshof zugeleiteten Prüfungsberichte und in allen sonstigen dem Gemeinderat vorbehaltenen Angelegenheiten, soweit sie mit dem Wirkungskreis des Stadtrechnungshofes in sachlichem Zusammenhang stehen;
2. Beantragung der Durchführung einer Gebarungskontrolle.