
Von Enrico Radaelli
Neue, aktuelle Formulierung in den Beförderungsrichtlinien:
In den Fahrzeugen ist das Lärmen und Musizieren – auch mit elektronischen Geräten – verboten. Mit Rücksicht auf andere Fahrgäste besteht in den Fahrzeugen das Gebot, mit Mobiltelefonen das Telefonieren zu unterlassen und nur die zusätzlichen Funktionen des Handys (SMS, Internet, Kalender, Spiele etc.) im Lautlos-Modus zu nutzen.
Wann tritt das Handygebot in Kraft?
Diese Maßnahme wird als Gebot und nicht als Verbot realisiert. Ab 17.4.2008 gilt das Gebot und die Aufkleber werden neben den Türen aller Busse und Straßenbahnen der GVB angebracht.
Was ist erlaubt, wie muss ich mich verhalten?
Es geht darum, andere Fahrgäste nicht zu stören. Die Passagiere werden ersucht, den Klingelton auszuschalten und nicht zu telefonieren. Alle anderen Handyfunktionen wie etwa im Internet zu surfen, zu spielen, oder SMS zu schreiben ist im Lautlos-Modus weiterhin gestattet.
Wird die Einhaltung kontrolliert?
Permanent nein, die Fahrscheinkontrollore und LenkerInnen der GVB-Verkehrsmittel sind angehalten, auf die Einhaltung des Handygebots zu achten. Beschwerden von Fahrgästen sind vom Fahrer gegebenenfalls zu verfolgen.
Gibt es Strafen?
Nein, es gibt generell keine Strafen, da es vorrangig um die Bewusstseinsbildung geht. Bei gröberen Verstößen gegen das Handygebot können FahrerInnen sowie das Kontrollorgan die Fahrgäste ersuchen, das Telefonieren oder Musizieren einzustellen. In besonderen Fällen können unbelehrbare Passagiere aus Bus und Bim verwiesen werden.