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29.01.2009

Wir lassen uns nicht provozieren!

"Aktion scharf" in Grazer Lokalen

Für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes: Stadträtin Mag. Eva Maria Fluch (re.) und "blounge"-Wirtin Sabin Fliesner-Just. 
Für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes: Stadträtin Mag. Eva Maria Fluch (re.) und "blounge"-Wirtin Sabin Fliesner-Just.Für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes: Stadträtin Mag. Eva Maria Fluch (re.) und "blounge"-Wirtin Sabin Fliesner-Just.
 

Die vergangenen Wochen seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle haben gezeigt, dass dieses „halbherzig“ ausgefallen ist und vom Bund betreffend Umsetzung nicht ausreichend überdacht wurde. In der Stadt Graz ist damit die Bau- und Anlagenbehörde gefordert, aber auch andere Stellen im Magistrat. Eine zusätzliche Aufgabe, für die es aber kein zusätzliches Personal gibt. Mittlerweile sind es bereits 70 Anzeigen, die zu bearbeiten sind und es werden täglich mehr.

„Meine Bau- und Anlagenbehörde straft. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens sind dann aber auch noch andere Ämter beteiligt“, erklärt Stadträtin Mag. Eva Maria Fluch. Die zuständige Stadträtin hat deshalb den Leiter der Vollzugsbehörde, Dr. Klaus Engl, aufgefordert, umgehend Koordinierungsgespräche mit den beteiligten Stellen im Magistrat aufzunehmen.

 
"Aktion scharf" - es wird auch Strafen geben
Stadträtin Fluch: "Wünsche mir eine Weiterentwicklung des Gesetzes. So wie es jetzt ist, ist es ein Pfusch!" 
Stadträtin Fluch: "Wünsche mir eine Weiterentwicklung des Gesetzes. So wie es jetzt ist, ist es ein Pfusch!"Stadträtin Fluch: "Wünsche mir eine Weiterentwicklung des Gesetzes. So wie es jetzt ist, ist es ein Pfusch!"
 

Aus konkretem Anlass – ein Grazer Lokal widersetzte sich dieser Tage in provokanter Weise dem neuen Gesetz – kündigt Fluch an: „Es wird am kommenden Wochenende eine von mir initiierte „Aktion scharf“ geben, im Rahmen derer Kontrollorgane in der Stadt unterwegs sein werden und wenn notwendig auch Strafen aussprechen.“ Nachsatz: „Bei einem Strafrahmen von bis zu 10.000 Euro zeigt ein öffentlich angekündigter Rechtsbruch auch nicht gerade von Weitblick.“ 

Konkret sind zwei Teams morgen Freitag und am Samstag (30. und 31. Jänner 2009) im Einsatz und suchen in erster Linie jene Lokale auf, die aufgrund der Anzeigen für ihre Übertretungen „bekannt“ sind. Gibt’s für die Wirtin oder den Wirt, der sich nicht ans Gesetz hält eine Strafe, dann geht das im Gegensatz zu einem durch Anzeige eingeleiteten Strafverfahren, das wie jedes andere seine Zeit beansprucht, rascher: Stellt nämlich die Erhebungsbeamtin oder der Erhebungsbeamte das Vorliegen einer Verwaltungsübertretung vor Ort fest, kann eine Strafverfügung erlassen werden.

 
Vorbild Italien

„Wir lassen uns nicht provozieren. Mit dieser Aktion setzen wir ein Zeichen, dass uns die Einhaltung des Gesetzes und der Schutz der NichtraucherInnen ein ernstes Anliegen ist. Je nach Notwendigkeit wird es weitere solche Kontroll-Einsätze geben“, kündigt Fluch an und betont: „Ich wünsche mir eine Weiterentwicklung des Gesetzes. Ein totales Rauchverbot macht Sinn und dass es sich umsetzen lässt, sieht man am Beispiel unseres Nachbarn Italien.“

Autorin: Mag. Michaela Krainz, Büro Stadträtin Mag. Eva Maria Fluch, MBA

Links:
NichtraucherInnenschutz
Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz

 
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