
Damit ein Wahlvorschlag für einen Wahlkreis rechtsgültig eingebracht werden kann, muss dieser von mindestens einem Mitglied des Landtages oder von 200 Personen, die am Stichtag in einer Gemeinde des Wahlkreises als wahlberechtigt in der Wählerevidenz eingetragen waren, unterstützt sein.
Auf einer Unterstützungserklärung beurkundet der (die) Unterstützungswillige durch seine (ihre) Unterschrift, dass er (sie) einen Wahlvorschlag unterstützen will. Der (die) Unterstützungswillige hat die Unterschrift vor seiner (ihrer) Hauptwohnsitz-Gemeinde zu leisten. Der (die) Unterstützungswillige muss zur Vorlage der Unterstützungserklärung hierzu persönlich erscheinen!
Unterstützungserklärung (pdf-Datei)
Ausstellungszeitraum: 21. Juli bis 20. August 2010
Erforderliche Dokumente:
Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
Die Bestätigung darf für eine Person pro Wahl nur einmal ausgestellt werden.
Gültig ist eine Unterstützungserklärung dann, wenn die Gemeinde nach der Unterfertigung in der entsprechenden Rubrik beurkundet, dass der (die) Unterstützungswillige am Stichtag in der Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen war.