Suche starten


News + Aktuelles
Sie sind hier:

26.06.2009

Der Mobilitätsscheck für Studierende kommt

Ab Herbst gibt´s 100 Euro Ermäßigung für „Öffis“

Ab Herbst gibt es für Grazer Studierende den Mobilitätsscheck - 100 Euro pro Jahr! 
Ab Herbst gibt es für Grazer Studierende den Mobilitätsscheck - 100 Euro pro Jahr!
 
In der gestrigen Gemeinderatssitzung wurde eine langjährige Forderung der Grazer Studierendenvertretungen umgesetzt. Mit der Einführung eines Mobilitätsschecks wird es ab Herbst 2009 für alle in Graz gemeldeten Studierenden bis zum 27. Lebensjahr 50 Euro pro Semester als Ermäßigung auf Halbjahres- und Jahreskarten, sowie Studienkarten der Verbundlinien geben. Wahlweise kann die Vergünstigung auch für die Nutzung von Carsharing eingelöst werden.
 
Anreiz zur Hauptwohnsitz-Anmeldung
Vize-Bgm.in Lisa Rücker: "Der Mobilitätsscheck soll auch ein Anreiz für Studierende sein, den Hauptwohnsitz in Graz anzumelden." 
Vize-Bgm.in Lisa Rücker: "Der Mobilitätsscheck soll auch ein Anreiz für Studierende sein, den Hauptwohnsitz in Graz anzumelden."Vize-Bgm.in Lisa Rücker: "Der Mobilitätsscheck soll auch ein Anreiz für Studierende sein, den Hauptwohnsitz in Graz anzumelden."
 

Der Mobilitätsscheck wurde auf eine Initiative von VP-Gemeinderat Kurt Hohensinner und Grünen-Klubobfrau Christina Jahn hin entwickelt und zielt darauf ab, auch jenen Studierenden eine ÖV-Ermäßigung zukommen zu lassen, die in Graz ihren Hauptwohnsitz haben, aber keine österreichische Familienbeihilfe beziehen. Das war bisher nicht möglich, da der Bezug der vergünstigten Studienkarte der Verbundlinien nur für BezieherInnen der österreichischen Familienbeihilfe möglich ist. Dadurch sind viele Studierende aus anderen Ländern, die in Graz allerdings ihren Hauptwohnsitz haben, zu VollzahlerInnen bei den Öffentlichen Verkehrsmitteln geworden.

„Graz ist eine Universitätsstadt und lebt von der Internationalität und Vielfalt der Studierenden", erklärt Bürgermeister-Stellvertreterin und Verkehrsstadträtin Lisa Rücker den Vorstoß, der nicht nur den Umstieg auf den Öffentlichen Verkehr fördern, sondern auch Anreiz dafür sein soll, den Hauptwohnsitz in Graz anzumelden. „Wir wollen, dass alle Studierenden, die sich bewusst für Graz als ihren Lebensmittelpunkt entscheiden und ihren Hauptwohnsitz hier anmelden, in den Genuss dieser Ermäßigung kommen und auf die Öffis umsteigen."

 
Ein doppelter Erfolg
Für Finanzstadtrat Dr. Gerhard Rüsch ist der Mobilitätsscheck in doppelter Hinsicht ein Erfolg. 
Für Finanzstadtrat Dr. Gerhard Rüsch ist der Mobilitätsscheck in doppelter Hinsicht ein Erfolg.Für Finanzstadtrat Dr. Gerhard Rüsch ist der Mobilitätsscheck in doppelter Hinsicht ein Erfolg.
 

Für Finanzstadtrat Gerhard Rüsch ist der Mobilitätsscheck in doppelter Hinsicht ein Erfolg: „Wenn es uns gelingt, durch solche Aktionen mehr Menschen dazu zu bewegen, sich durch Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes zu Graz als ihrem tatsächlichen Lebensmittelpunkt zu bekennen, dann wirkt sich das nicht nur positiv auf die Lebensqualität der Stadt aus, sondern auch auf die städtischen Einnahmen", so Rüsch. „Immerhin ist nur rund ein Drittel der nach Graz zugezogenen Studierenden auch wirklich hier gemeldet. Wir sind zuversichtlich, dass die Kosten des Mobilitätsschecks mit den zusätzlichen Einnahmen der Neuanmeldungen gedeckt werden können."

 
Höhe des Schecks
Pro Studiensemester kann je ein Mobilitätsscheck im Wert von 50 Euro bezogen werden.
 
Anspruchsvoraussetzungen
Der Mobilitätsscheck wird an alle Studierenden im Sinne des Studienbeihilfengesetzes ausgegeben, die:
• ihren Hauptwohnsitz zum Antragszeitpunkt und während der gesamten Förderperiode in Graz haben,
• das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
• eine Inskriptionsbestätigung (für Erstsemestrige) bzw. einen jährlichen Studien¬nachweis über 8 Wochenstunden bzw. 16 ECTS-Punkte erbringen können.
 
Geltungsbereich
Der Mobilitätsscheck kann wahlweise für
• die Grazer Verkehrsbetriebe für Studienkarten (4-, 5- oder 6-Monatskarte) bzw. Halbjahres- oder Jahreskarten oder
• das Nutzungsentgelt von Carsharing (DENZEL Mobility CarSharing GmbH) ausgestellt werden.
 
Verfahren

• Der Antrag kann immer nur für ein Semester gestellt werden
• Das Antragsverfahren wird als E-Governmentverfahren eingerichtet.
• Die Studierenden erhalten den Mobilitätsscheck in Form einer E-Mail mit einer Kennung (Bestätigung + Nummer).
• Der Mobilitätsscheck kann nur unter Vorweis des Studiennachweises eingelöst werden.

Der Mobilitätsscheck kann ab dem Wintersemester 2009/2010 online über die Homepage der Stadt Graz beantragt werden.

 
  • socialbuttons