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Verwaltung

UNGEWOLLT SCHWANGER

Informationsbroschüre zum Thema Schwangerschaftsabbruch

Ungewollt schwanger - was nun?

Die Fristenlösung, welche 1975 in Österreich eingeführt wurde, ermöglicht Frauen, eine Schwangerschaft bis zum Ende des dritten Monats straffrei abbrechen zu lassen.

Frauen haben das Recht, sich eigenverantwortlich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.
Das österreichische Gesetzbuch legt den Rahmen dafür fest.

Trotzdem wird in Österreich über dieses Thema kaum geredet und daher ist es für Frauen nach wie vor schwierig, wertfreie, kompakte und übersichtliche Informationen zu bekommen, bzw. herauszufinden, wo kompetente Beratung und Hilfestellung zur Unterstützung des persönlichen Entscheidungsprozesses zu finden ist.

Die Neuauflage der Broschüre Ungewollt schwanger soll hier Abhilfe schaffen.
Die Broschüre erscheint in verschiedenen Bundesländern.
Sie finden die gesamte Broschüre hier als Download.
Gedruckte Exemplare können (solange der Vorrat reicht) gerne kostenlos im Frauenreferat angefordert werden.

Ergänzungen und Korrekturen sind willkommen! 
Per Email oder unter Tel.: 0 316/83-79-98. 

 
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