
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.09.09 wurde für die Anschaltung von Brandschutzanlagen eine Vollliberalisierung vorgenommen.
Das bedeutet, dass jene Unternehmen, die über den Stand der Technik und den Vorgaben der Lizenzvereinbarung der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr entsprechende Auswertezentralen verfügen, an die Empfangszentrale Brandschutzanlagen der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr mit Beginn 1.1.2010 anschließen können.
Über jede Anschaltung ist von der/dem Betreiberin/Betreiber der Auswertezentrale mit der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr eine Lizenzvereinbarung abzuschließen, wobei eine spezifische Vereinbarung mit der/dem potentiellen Betreiberin/Betreiber beizulegen ist.
Detailinformationen können in der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr (Nachrichtenabteilung, Herr Karl Fürpass 0316 872 5610) eingeholt werden.