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SACHPROGRAMM GRAZER BÄCHE

Rund 65 Millionen Euro für den Hochwasserschutz in Graz

Das "Sachprogramm Grazer Bäche" ist ein auf zehn Jahre angelegtes Programm der Stadt Graz, in enger Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark. Mit diesem Programm soll ein bestmöglicher Hochwasserschutz sowie eine Verbesserung der Ökologie und der Naherholung an den Bächen erreicht werden.

 
 
 
Problemstellung

In der Stadt Graz gab es schon seit jeher Hochwasserkatastrophen. Dokumentierte Hochwasserereignisse reichen zurück bis 1573 (Grazbach). Die unlängst aufgetreten Hochwässer (2005 und 2009) verhärten die Annahme, dass es zukünftig aufgrund klimatischer Änderungen zu einer Zunahme von Starkregenereignissen in Österreich kommen dürfte. Umso dringlicher ist die Umsetzunung eines zeitgemäßen Hochwasserschutzes für die Grazer Bäche.
 

Die vergangenen HW- Ereignisse haben gezeigt, dass im Bereich der Stadt Graz ein beträchtliches Hochwasserrisiko besteht:

  • Laut „Abflussuntersuchung Grazer Bäche“ (Hydroconsult, 1997) sind im Grazer Stadtgebiet bei einem 100-jährlichen HW-Ereignis über 1.000 Bauobjekte hochwassergefährdet.
  • Siedlungsdruck und Ausbau des Verkehrsnetzes haben zu einer Verschärfung der HW-Situation geführt.
  • Die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer ist im Stadtgebiet über weite Strecken stark eingeschränkt bzw. nicht mehr gegeben. Abschnittsweise sind die Bäche verrohrt.
  • Die Erlebbarkeit und die Naherholungsfunktion der Bäche ist stark reduziert.
 
Ziele

Das Hauptziel des Projektes ist das Erreichen eines bestmöglichen Hochwasserschutzes für die gefährdeten Objekte und Infrastruktureinrichtungen innerhalb der Stadt Graz.

Weitere Ziele sind die ökologische Aufwertung des Lebensraums Gewässer (z.B. Beseitigung von Migrationshindernissen) sowie die Verbesserung der Naherholungs-Funktion der Gewässer (z.B. Anlegen von Gehwegen entlang von Bächen).

Angestrebt wird ein Schutz bis zu 100-jährlichen HW-Ereignissen, was jedoch bei weitem nicht flächendeckend machbar erscheint. Durch Hochwasserschutzmaßnahmen werden potentielle Schäden an Objekten verhindert, jedoch sollen die Überflutungsgebiete weitgehend erhalten bleiben (Passiver Hochwasserschutz). Konkret heißt das, das unbebaute Grundstücksflächen in der Regel nicht zu schützen sind.

Unter Beachtung der allgemeinen schutzwasserwirtschaftlichen Grundsätze ist

  • Naturnahen Maßnahmen (vor naturfremden) 
  • Passivem Hochwasserschutz (vor aktivem Hochwasserschutz)
  • Maßnahmen im Einzugsgebiet (vor Maßnahmen am Hauptgerinne) und
  • Retentionsmaßnahmen (vor linearen Maßnahmen)

der Vorzug zu geben.

Die Hochwasserschutzplanung erfolgt in Abstimmung mit der Raumordnung, Ökologie, Siedlungswasserwirtschaft und dem Katastrophenschutz.

 
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