
Mit 1. Jänner 2010 besteht in Österreich für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine „Eingetragene Partnerschaft" zu begründen.
Das Ermittlungsverfahren obliegt der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Amtsbereich einer der Partnerschaftswerber/innen seinen bzw. ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hat.
Eine eingetragene Partnerschaft kann nur unter persönlicher und gleichzeitiger Anwesenheit beider Partnerschaftswerber/innen in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde begründet werden.
In Graz ist für das durchzuführende Ermittlungsverfahren der Magistrat Graz, BürgerInnenamt, Referat Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen zuständig.
Es wird gebeten, für das Ermittlungsverfahren unbedingt einen Termin zu reservieren!
BürgerInnenamt, Referat Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen
Schmiedgasse 26, 8011 Graz
Tel.: +43/316/872 - 5170, 5171 oder 5172
Fax: +43/316/872 - 5189
E-Mail: personenstandswesen@stadt.graz.at
Öffnungszeiten
Ermittlungsverfahren und erforderliche Unterlagen
Kosten
Informationen zur feierlichen Eintragung im Media Center der Stadt Graz
Orte für die feierliche Übergabe der Urkunde