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Verwaltung

Eingetragene Partnerschaft

Allgemeine Informationen
 

Mit 1. Jänner 2010 besteht in Österreich für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine „Eingetragene Partnerschaft"  zu begründen.

Das Ermittlungsverfahren obliegt der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Amtsbereich einer der Partnerschaftswerber/innen seinen bzw. ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hat.

Eine eingetragene Partnerschaft kann nur unter persönlicher und gleichzeitiger Anwesenheit beider Partnerschaftswerber/innen in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde begründet werden.

In Graz ist für das durchzuführende Ermittlungsverfahren der Magistrat Graz, BürgerInnenamt, Referat Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen  zuständig.

Es wird gebeten, für das Ermittlungsverfahren unbedingt einen Termin zu reservieren!

BürgerInnenamt, Referat Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen
Schmiedgasse 26, 8011 Graz
Tel.: +43/316/872 - 5170, 5171 oder 5172
Fax: +43/316/872 - 5189
E-Mail: personenstandswesen@stadt.graz.at
Öffnungszeiten

Ermittlungsverfahren und erforderliche Unterlagen
Kosten
Informationen zur feierlichen Eintragung im Media Center der Stadt Graz
Orte für die feierliche Übergabe der Urkunde 

 
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