
Rund 300 seniorInnengerecht ausgestattete
Wohnungen werden vom Sozialamt als freiwillige Leistung vergeben.
AntragstellerInnen müssen in Graz wohnhaft
sein und nicht mehr im Berufsleben stehen.
Das Mindestalter beträgt für Frauen 55, für Männer 60 Jahre. Bei Ehepaaren / Lebensgemeinschaften muss zumindest eine Person das vorgegebene
Mindestalter erreicht haben.
Indikatoren für eine Zuweisung sind:
Mobilitätseinschränkung ( kein Lift
vorhanden ), Wohnungsgröße, vorhandener Wohnungsstandard, Infrastruktur,
Lärmbelastung
Die Antragstellung erfolgt über die für Ihre
derzeitige Wohnadresse zuständige Diplomsozialarbeiterin.
(Informationen zu den DiplomsozialarbeiterInnen finden Sie hier ...)