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Verwaltung

02.02.2010

Verpflichtendes Kindergartenjahr für alle 5jährigen Kinder!

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie verpflichtet, Ihr Kind 1 Jahr vor Schuleintritt (gilt also für Eltern aller 5 jährigen Kinder, die im Schuljahr 2011/2012 in die Volksschule kommen) in einem Kindergarten oder bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater mindestens halbtägig anzumelden und betreuen zu lassen.

In den städtischen Kindergärten können Sie Ihr Kind/Ihre Kinder in der Zeit von 1. bis 5. März 2010 von 7.30 bis 15 Uhr in Ganztagskindergärten bzw. von 7.30 bis 13 Uhr in Halbtagskindergärten für das Betreuungsjahr 2010/2011 anmelden! 

Liebe Eltern, Bitte nehmen Sie Ihr Kind zur Vormerkung mit!

Nähere Informationen zu den Angeboten der städtischen Kinderbildungs und - betreuungeinrichtungen erhalten Sie unter www.kinderbetreuung.graz.at bzw. im Referat für Kinderbildung- und betreuung: 0316/872-3151 oder DW- 3153

 
 
Im Kindergarten  ist`s 
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