
Prostituierte haben sich einer wöchentlichen mikroskopischen Abstrichuntersuchung und in dreimonatigen Abständen einer Blutuntersuchung zu unterziehen. Abstrichuntersuchung und Blutabnahme erfolgen vor Ort, zur Blutauswertung bedient man sich externer Einrichtungen.
Das Freisein von Geschlechtskrankheiten und HIV wird in einem dafür vorgeschriebenen amtlichen Ausweis ( Prostitutionsausweis )bestätigt.
Das Team der Dermatologischen Untersuchungsstelle besteht aus einem Amtsarzt, einer Laborkraft und einer Sozialarbeiterin.
Neben den gesetzlich geforderten Untersuchungen erfolgt auch eine medizinische Beratung und Aufklärung, die weiterführende ärztliche Betreuung im Anlassfall des Auftretens einer Geschlechtskrankheit sowie sozialarbeiterische Beratung und Betreuung bei vielfältigsten Problembereichen der Prostituierten.