Suche starten


Verwaltung

01.07.2011

Bauberatung

Beschreibung der Dienstleistung

Für das Bauen ist - bis auf wenige Ausnahmen - eine Baubewilligung erforderlich. Ob eine wasserrechtliche, eine naturschutzrechtliche oder auch eine forstrechtliche Bewillligung zusätzlich notwendig ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Wer in Graz bauen will und nicht weiß, was hierbei zu beachten ist, wird von den örtlich zuständigen Bezirksingenieuren bzw. rechtskundigen Referenten  der Bau- und Anlagenbehörde  bezüglich der Bauvorschriften beraten.

 
Besonderheiten
Beratungszeiten: Di & Fr: 8 - 12 Uhr oder nach Vereinbarung
 
Mitzubringende Unterlagen
Die für die Fragestellung relevanten Unterlagen sollen mitgebracht werden.
 
Weitere Informationen
Kontakt

Tel.: +43 (0316) 872-5002
Fax.: +43 (0316) 872-5009
mail: bab@stadt.graz.at

 
  • socialbuttons