
Für das Bauen ist - bis auf wenige Ausnahmen - eine Baubewilligung erforderlich. Ob eine wasserrechtliche, eine naturschutzrechtliche oder auch eine forstrechtliche Bewillligung zusätzlich notwendig ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Wer in Graz bauen will und nicht weiß, was hierbei zu beachten ist, wird von den örtlich zuständigen Bezirksingenieuren bzw. rechtskundigen Referenten der Bau- und Anlagenbehörde bezüglich der Bauvorschriften beraten.
Tel.: +43 (0316) 872-5002
Fax.: +43 (0316) 872-5009
mail: bab@stadt.graz.at