
Muslimische Bestattungsrituale
Der Islam ist in Österreich seit 1912 eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft. Bei der Anlage des Gräberfeldes und der Ausstattung des Gebäudes wurde genau auf die Bestattungsrituale der muslimischen Gläubigen Rücksicht genommen. Erst nach 15 Jahren ist eine neuerliche Belegung jedes Grabes möglich. Die österreichischen Gesetze verlangen für jedes Begräbnis die Verwendung eines Sarges - dies gilt auch für die Beerdigungen auf dem Muslimischen Gräberfeld.
Für die rituellen Waschungen steht ein eigener Raum zur Verfügung, auch die Sanitärräume wurden entsprechend eingerichtet, damit die Gläubigen jene hygienischen Vorgaben erfüllen können, die ihre Religion gebietet. Das Gebäude kann auch für Verabschiedungen anderer Religionsgemeinschaften genutzt werden und wurde deshalb in seiner Gestaltung und Einrichtung bewusst schlicht und neutral gehalten.
Bei der Gestaltung der Grabstätten haben die Hinterbliebenen freie Wahl, sie können geschmückt oder auch natürlich belassen werden. Grundsätzlich gelten sowohl für die Gestaltung als auch für Grabdenkmäler und das Verhalten auf dem Friedhofsgelände die Regeln der Friedhofsordnung für den Interkonfessionellen Friedhof aus dem Jahr 2007.
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GRAZ AG Bestattung
Bürgermeister Siegfried Nagl