In den Aufgabenbereich fällt auch die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes sowie die Überwachung von Fahrschulen in der Stadt Graz, die Bewilligung von FahrschulleiterInnen, die Genehmigung von Außenkursen, die Erteilung von FahrlehrerInnen- und FahrschullehrerInnenberechtigungen, die Ausstellung von FahrlehrerInnen- und FahrschullehrerInnenausweisen, sowie die Entziehung der genannten Berechtigungen.