
In Graz-Liebenau ist eine dreieinhalb Meter lange Würgeschlange aus einer Wohnung entkommen und wird derzeit intensiv gesucht. Diese Boa Constrictor ist zwar ungiftig, könnte jedoch für Kleinkinder und Haustiere gefährlich werden, warnen Experten - größte Vorsicht ist jedenfalls angebracht!
Seitens des Veterinärreferats des Gesundheitsamtes der Stadt Graz wird aus diesem Anlass an die im Steirischen Landessicherheitsgesetz verankerte Genehmigungspflicht des Haltens gefährlicher Tiere erinnert:
Die Haltung gefährlicher Tiere ist nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig. Als gefährlich gelten Tiere, die auf Grund ihrer arttypischen oder individuellen Verhaltensweise die Sicherheit von Menschen gefährden können. Solche Tiere sind zum Beispiel Schlangen, Giftspinnen, Raubkatzen oder Bären. Die Haltung derartiger Tiere vor der erteilten Bewilligung ist nicht zulässig und mit Strafe bis zu € 2.000.- bedroht.Jedenfalls gilt:
Bemerken Sie ausgesetzte, zurückgelassene oder entflohene Tiere, so verständigen Sie bitte unverzüglich die nächstgelegene Polizeiinspektion oder die Grazer Berufsfeuerwehr.